Wichtig zu wissen
Grundsätzlich sind die hier dargestellten Leistungen kein Ersatz für medizinische oder psychiatrische Behandlung, sollten Sie eine solche benötigen. Bitte klären Sie deren Notwendigkeit ggfs. mit einem Arzt Ihres Vertrauens.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angebotene Tätigkeit/Leistungen nicht die Dienste eines Arztes, Psychologen oder Heilpraktikers ersetzt. Unsere Tätigkeiten als Life-Coach, Hypnose-Coach, Trance-Coach grenzen sich grundlegend von der Tätigkeit des Arztes oder Heilpraktikers ab. Es werden keine Diagnosen gestellt oder Heilversprechen abgegeben! Es werden keine Leiden mit medizinischem Hintergrund behandelt oder Medikamente verabreicht. Sollten Sie wegen irgend eines Leidens in medizinischer Behandlung sein, so unterbrechen Sie diese auf keinen Fall ohne vorheriger Rücksprache mit Ihrem Arzt. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Gesundheitserhaltung und der Prävention.
Erstgespräch
Nach der ersten Kontaktaufnahme wird in der Regel ein kostenloses Vorgespräch vereinbart, bei dem wir das aktuelle Anliegen und die Einzelheiten der Zusammenarbeit besprechen. Dieses erste Informationsgespräch legt die Rahmenbedingungen für die weiteren Sitzungen sowie die inhaltlichen Schwerpunkte fest.
Durchführung
Durchführungsorte der jeweiligen Veranstaltungen werden bei der Ausschreibung bzw. Anmeldung bekannt gegeben. Die Einzelmaßnahmen werden in den angegebenen Beratungs- und Praxisräumen durchgeführt. Andere Durchführungsorte sind nach vorheriger Absprache und in Ausnahmefällen bei ganz bestimmten Programmen möglich.
Abrechnung der Leistungen
Coaching und Beratung
Beratung und Coaching zur Lösung komplexer Themen und als Begleitung in herausfordernden Lebensphasen gelten nicht als Psychotherapie und sind Selbstzahler-Leistungen, die immer häufiger zur Bearbeitung bestimmter Themen in Anspruch genommen werden. Sie werden dem Auftraggeber bzw. Selbstzahler direkt in Rechnung gestellt und werden üblicherweise nicht von gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Bei privaten Krankenkassen sollten Sie nachfragen, hier kann es Ausnahmen geben. Als Selbstzahler genießt der Klient den Vorteil der absoluten Diskretion, da die Registrierung bei Beantragung der Kostenerstattung und die Erstellung sowie Archivierung eines Befundes oder Berichtsmaterials für den Kostenerstatter, für Versicherungen, Berufsgenossenschaften oder Arbeitgeber entfallen. Alle schriftlichen Informationen verbleiben in diesem Fall vertraulich und damit anonym nach außen.
Die Rechnungsstellung für gebuchte Termine und/oder Seminare erfolgt nach der verbindlichen Buchung der jeweilige Maßnahme oder Sitzung nach steuerlich gültigen Richtlinien. Eine Barzahlung vor Ort ist möglich, Rechnungsbeträge können auch durch Banküberweisung beglichen werden.
Die Honorare bzw. Kosten sind bei den jeweiligen Leistungsbeschreibungen aufgeführt oder werden beim Erstgespräch offengelegt.
Vorauszahler bekommen meist einen Rabatt von 10% auf die Nettorechnungssumme!
Seminare und Workshops
Ebenso ist für die Buchung von Seminaren und Workshops als Trainings- oder Schulungsmaßnahme i.d.R. keine generelle Kostenübernahme durch Krankenkassen möglich. Ausnahmen bestehen im Einzelfall u.a. bei öffentlichen Trägern wie u.a. dem Förderprogramm „Bildungsprämie“. Sollten Sie selbst Fördermöglichkeiten sehen, sprechen Sie dies bitte beim Erstgespräch direkt an.
Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz
Es werden bei uns zur Zeit keine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz angeboten oder druchgefürt.
Sollte dies in unser Programm mit aufgenommen werden, gilt folgendes:
Wenn Leistungen im psychotherapeutischen Rahmen angeboten werden, finden sie auf Basis des Heilpraktikergesetzes statt und werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Private Krankenkassen bzw. Zusatzversicherungen übernehmen gelegentlich auf Anfrage einen Teil der Kosten. Bitte erfragen Sie Genaueres direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Allgemein gilt: ein Patient mit nachweisbarem Therapiebedarf hat einen gesetzlich geregelten Anspruch auf therapeutische Versorgung in einem zumutbaren Zeitraum und in zumutbarer Entfernung zum Wohnort. Was dabei zumutbar ist, hängt von der Interpretation der einzelnen Krankenkassen ab, gängig sind bis zu 3 Monate.
Wenn in diesem Zeitraum nachweisbar kein kassenzugelassener Therapeut zur Verfügung steht, können Sie Ihre Krankenkasse bemühen, im Rahmen einer Einzelfallentscheidung (Ausnahmeregelung ohne Anspruch auf Bewilligung weiterer Stunden) auch eine Therapie bei einem Psychologischen Behandler ohne Kassenzulassung zu ermöglichen.
©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.